Biologie
„Es ist nicht die stärkste Spezies, die überlebt, auch nicht die intelligenteste,
sondern diejenige, die am besten auf Veränderungen reagiert.“[1] – Charles Darwin
Das Fach Biologie wird am Schulzentrum Sylt in der Sekundarstufe I am Gemeinschaftsschulteil in den Klassen 8, 9 und 10 und am Gymnasium in den Jahrgängen 5, 6, 8, 9 und 10 erteilt. In der Sekundarstufe II kann es im Abitur sowohl als Profilkurs auf erhöhtem Niveau als auch auf grundlegendem Niveau gewählt werden.
Das Fach Biologie liefert wichtige Beiträge zur naturwissen-schaftlichen Grundbildung in Form der Evolutionstheorie, der originalen Naturbegegnung, der Sexualerziehung und der biologischen Fragestellung in der gesellschaftlichen Diskussion.[1] Ziel ist es, die Schülerschaft in den verschiedensten Kompetenzbereichen zu bestärken. Sie bauen Fachwissen auf und wenden dieses an. Sie erweitern ihre Erkenntnisgewinnung, indem sie naturwissenschaftliche Arbeits-weisen anwenden, wie z.B. das Nutzen oder Erstellen von Modellen oder das Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten und das Mikroskopieren. Ihre Kommunikationsfähigkeit wird gefördert, indem sie u.a. sich mithilfe verschiedener Quellen Informationen erschließen, Fachsprache nutzen und unterschiedliche Präsentationsformen anwenden. Die Bewertungskompetenz der Lernenden wird gefördert, indem sie z.B. biologische bzw. naturwissenschaftliche Kenntnisse nutzen, um reflektierte Entscheidungen zu treffen.[2]
Um das naturwissenschaftliche Interesse zu fördern, wird die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben angeboten und unterstützt. So können z.B. alle Jahrgänge an „Jugend forscht“, die E, Q1 und Q2 Jahrgänge können an der internationalen Biologie-Olympiade teilnehmen.
[1] Quelle Zitate: https://www.careelite.de/charles-darwin-zitate-sprueche/
[2] Fachanforderungen Biologie, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, Februar 2019, S. 12
[3] Fachanforderungen Biologie, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, Februar 2019, S. 12