Unsere neue Handyregelung am Schulzentrum Sylt

Gemeinsam für ein starkes Miteinander und volle Konzentration

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

die Digitalisierung ist ein fester Bestandteil unseres Alltags, doch für einen gelingenden Schulalltag und ein echtes Miteinander braucht es klare Strukturen. Seit Beginn dieses Schuljahres haben wir bereits verstärkt auf den Umgang mit digitalen Endgeräten geachtet und freuen uns sehr, dass sich die Gesamtsituation dadurch bereits leicht verbessert hat. Um diesen positiven Trend zu festigen und allen Beteiligten noch mehr Klarheit zu geben, wollen wir nun den nächsten Schritt gehen.

Deshalb tritt am 04.02.2026 unsere neue, gemeinsam verabschiedete Handyregelung in Kraft.

Dieses Konzept ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit: Eine Arbeitsgemeinschaft aus Lehrkräften, dem Schulelternbeirat (SEB) und der Schülervertretung (SV) hat diese Regeln gemeinsam erarbeitet. Unser Ziel ist es, den Schutz des Lernraums zu gewährleisten und gleichzeitig der Eigenverantwortung der älteren Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:


  • Grundsätzlich auf dem Gelände: Auf dem gesamten Außengelände und in den Pausenhallen bleiben Handys, Smartwatches und Kopfhörer bei allen Jahrgangsstufen ausgeschaltet in der Tasche. Wir wollen die Pausen für echte Gespräche und Erholung nutzen.

  • Gebäude 2: In diesem Gebäude herrscht für alle Klassenstufen (5–13) ein striktes Handyverbot. Geräte bleiben hier konsequent verstaut.

  • Gebäude 1 (Differenzierte Nutzung):

    • Klassen 5–9: Das Handy bleibt während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet und unsichtbar in der Tasche.
    • Klassen 10–13: In den Unterrichtsräumen von Gebäude 1 ist die Nutzung eigenverantwortlichgestattet. Sobald der Raum verlassen wird (z. B. für den Flur oder die Pause), gilt auch hier: Handy aus und weg.

  • Schutz der Privatsphäre: Bild- und Tonaufnahmen von Mitschülerinnen, Mitschülern oder Lehrkräften sind streng untersagt und werden konsequent geahndet.

 

 

Was passiert bei Verstößen?

 

Um die Verbindlichkeit für alle fair zu gestalten, nutzen wir ein dreistufiges Modell:

 

  1. Einzug des Gerätsbis zum Unterrichtsschluss (Abholung im Sekretariat).
  2. Eine Schriftliche Missbilligung wird ausgesprochen und die Eltern werden offiziell informiert.
  3. Weitere Verstöße: Es folgt ein schriftlicher Verweis sowie weitergehende Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz.

Wir sind überzeugt, dass diese Neuregelung das soziale Klima an unserer Schule weiter stärkt. Es hilft uns allen, uns wieder mehr auf das Wesentliche zu konzentrieren: das gemeinsame Lernen und den persönlichen Austausch von Mensch zu Mensch.

Ein herzliches Dankeschön geht an die SV und den Schulelternbeirat für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Konzepts!

Die Schulleitung des Schulzentrum Sylt

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